Recht und beglaubigte Übersetzungen

Im Fachgebiet Recht übersetze ich vorwiegend aus dem Bereich Privatrecht im Allgemeinen und insbesondere aus dem
Energiewirtschaftsrecht (als natürliche Ergänzung zu meiner Spezialisierung auf dem Erneuerbaren-Energie-Sektor) Immobilienrecht
  • Insolvenzrecht
  • Vertragsrecht

Darüber hinaus – als für die Berliner Gerichte und Notare ermächtigter Übersetzer – kann ich für Sie auch bestätigte Übersetzungen (auch „beglaubigt“ genannt) von offiziellen Unterlagen, z.B. zur Vorlage bei Behörden oder
Institutionen, anfertigen: Hochschulzeugnisse, Urkunden, Mutterschafts- oder Vaterschaftsanerkennungsbescheinigungen, gerichtliche Unterlagen. Falls eine so ausgestellte Übersetzung für eine deutsche Behörde bestimmt ist, ist meine Bestätigung samt Stempel und Unterschrift ausreichend, um die Gültigkeit zu bestätigen. Wenn Sie dagegen die Übersetzung in Italien brauchen, dann muss sie eventuell vom italienischen Konsulat legalisiert werden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich rechtzeitig bei der empfangenden oder ausstellenden Institution zu erkundigen. Weitere, allgemeine Informationen über das Thema finden Sie auch untere folgende Links: Auf Italienisch http://www.esteri.it/MAE/IT/Italiani_nel_Mondo/ServiziConsolari/ TraduzioneLegalizzazioneDocumenti.htm Auf Deutsch: http://service.berlin.de/dienstleistung/320315/